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Montag, 30. April 2007
Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
Auszug aus: H. Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. 3. neubearb. Aufl., Bundeszentrale für politische Bildung : Bonn, 2001, 35f

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Abs. 1). Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden (Abs. 2). Das Grundrecht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens; diese grundlegende Bedeutung der Versammlungsfreiheit ist vom Gesetzgeber bei Erlass grundrechts-beschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten. Das Versammlungsrecht ist im Versammlungsgesetz näher ausgestaltet. Das Gesetz bestimmt u.a., dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden sind.“

Auflagen zur Demonstration:
Wie immer gibts für die Demonstration Auflagen, diese sollten eingehalten werden. Es sollen keine “Tiere”, kein Alkohol, keine Waffen und keine Fahrräder mitgeführt werden. Fahnenstangen sollen nicht länger als 1,50 m und nicht dicker als 3 cm sein. Die Polizei wird versuchen Menschen mit Springerstiefeln zu schikanieren, also versucht keine Schuhe mit Stahlkappen anzuziehen. Auch kam es bereits vor, dass Nieten in allen größen plötzlich von der Polizei beschlagnahmt wurden, besser zu Hause lassen. Wir werden versuchen, vor Ort mit der Polizei zu verhandeln, da das nicht immer funktioniert versucht bitte auf die Auflagen Rücksicht zu nehmen.

Um bei der Demo niemanden zu gefährden, verzichtet bitte auch im Vorfeld auf den Genuss alkoholischer Getränke! Betrunkene werden in der Demo nicht toleriert und von dieser ausgeschlossen!



Begriffserklärung:

Terror
Der Terror (lateinisch der Schrecken, von terrere - in Schrecken versetzen) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt um Menschen gefügig zu machen und besonders zur Erreichung politischer sowie wirtschaftlicher Ziele, was man als Terrorismus bezeichnet.

Alternative (Subkultur)
Unter der alternativen Subkultur fasst man - zumindest im westlichen Kulturraum - von den Normen der Masse abweichende Lebensstile und -einstellungen zusammen, welche sich mehr oder weniger von der Hauptkultur, dem „Mainstream“, abgrenzen. Der Oberbegriff umfasst mehrere Lebensstile, welche sich häufig einer bestimmten Subkultur zuordnen lassen, obgleich nicht notwendigerweise ein Zusammengehörigkeitsbewusstsein unter den Alternativen oder Alternatives besteht. Auch kann das Urteil über die Alternativität eines Menschen oder einer Subkultur Ansichtssache sein.
Die Definition des Alternativen gestaltet sich dem Begriff gemäß mehr oder weniger schwammig - sobald die Populärkultur (insbesondere der Jugend) in Richtung Alternative schwankt, wird diese schnell zum Mainstream und ist somit nicht mehr alternativ. Insbesondere in der Musik und im Bekleidungsstil gibt es immer wieder populärkulturelle Phasen, die die alternative Sub- und Jugendkultur nachzuahmen suchen.

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